In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt entwickeln sich traditionelle HR-Praktiken und damit auch die Art und die Abwicklung der Entlohnung stetig weiter. Auch wenn die Zulässigkeit der Gehaltsüberweisung – anstelle einer Barzahlung – Jahrzehnte lang in der Lit umstritten war,1 ist dies aus heutiger Sicht zweifelsfrei zulässig2 und kaum mehr aus der Arbeitswelt wegzudenken.