Gegenstand der ESt ist das Einkommen, das ein Stpfl innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und uU bestimmten Freibeträgen (§ 2 Abs 1 und 2).
Grundsätzlich ergibt sich folgendes Schema der Einkommensermittlung: