Der VfGH623 hat den Grundtatbestand des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes für „Erwerbe von Todes wegen“ und „Schenkungen unter Lebenden“ mit Ablauf des 31. 7. 2008 wegen des Anknüpfens an historische EW aufgehoben. Der Gesetzgeber hat in der Folge nicht mit einer Reparatur des Gesetzes reagiert, sondern ließ diese Steuern auslaufen.