Kollektivvertragliche Regelung ohne Vordienstzeitenanrechnung: EU-rechtlich zulässig?
Die Nichtberücksichtigung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten bei der Vorrückung nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten stellt keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. (OGH 23.11.2023, 9 ObA 32/23f) |
Anmerkung zur OGH-Entscheidung