9.1.1. Allgemeines
9.1.1.1. Was ist eine Streitgenossenschaft?
Klagenhäufung
Streitgenossenschaft
Von Streitgenossenschaft spricht man, wenn in einem Prozess auf Klägerseite (aktive Streitgenossenschaft) oder Beklagtenseite (passive Streitgenossenschaft) mehrere Parteien auftreten. Es handelt sich um eine sogenannte subjektive Klagenhäufung (im Unterschied zur objektiven Klagenhäufung, bei der eine Partei mehrere Ansprüche in einer Klage geltend macht).1