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9.1. Streitgenossenschaft

Kolland-Twaroch1. AuflFebruar 2024

9.1.1. Allgemeines

9.1.1.1. Was ist eine Streitgenossenschaft?

Klagenhäufung

Streitgenossenschaft

1
Von Streitgenossenschaft spricht man, wenn in einem Prozess auf Klägerseite (aktive Streitgenossenschaft) oder Beklagtenseite (passive Streitgenossenschaft) mehrere Parteien auftreten. Es handelt sich um eine sogenannte subjektive Klagenhäufung (im Unterschied zur objektiven Klagenhäufung, bei der eine Partei mehrere Ansprüche in einer Klage geltend macht).11Es kann freilich vorkommen, dass in einem Prozess subjektive und (wenn hiefür die Voraussetzungen gegeben sind) objektive Klagenhäufung zusammentreffen, also einer der - oder auch alle - Streitgenossen mehrere Ansprüche geltend macht, ebenso können sich gleichzeitig auf Kläger- und Beklagtenseite Streitgenossenschaften gegenüberstehen.

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