Im Regelfall erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen.
In folgenden Fällen ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert zulässig:
ÜberdimensionierungIm Regelfall erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen.
In folgenden Fällen ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert zulässig:
Überdimensionierung