Die Fachkräfteverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 421/2024, kundgemacht am 31.12.2024) enthält die Mangelberufsliste für 2025, bestehend aus einer österreichweiten Liste und eigenen Zusatzlisten für einzelne Bundesländer. Als Mangelberufe kommen Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind („Stellenandrangsziffer“). Dominiert wird die Liste hauptsächlich von Technik- und Handwerksberufen. Seit Jahren sind in der österreichweiten Liste aber auch die Lohn- und Gehaltsverrechner/innen fix vertreten. Auch die Buchhalter/innen und Wirtschaftstreuhänder/innen sind – wie schon im Vorjahr – wieder mit dabei.