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7. Versicherungsvermittler (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

2616
Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten bestimmt sich maßgeblich nach den AVB des WKO-Rahmenvertrages.41374137Zu alldem vgl Pkt 6.30 WKO-Rahmenvertrag zweiter Absatz. Für Versicherungsmakler sowie für Versicherungsagenten gibt es auch Versicherungslösungen über den Policyholder Höher (aktueller Risikoträger Allianz Global [AGCS], früher ua LIoyds) sowie über R+V (Assekuradeur For Brokers); diese Deckungskonzepte erweitern den örtlichen Geltungsbereich zT auf weltweit exkl USA/Kanada, wobei Schadenersatzansprüche nur insofern versichert sind, als sie vor Gerichten in Ö oder anderen Staaten der EU durchgesetzt werden können; zT ist der örtliche Geltungsbereich auf EU, EWR sowie Schweiz erweitert. Die AVB des WKO-Rahmenvertrages stellen auf den ABHV-Standard ab, sodass sich die Auslandsdeckung auf Europa erstreckt.

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