Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten bestimmt sich maßgeblich nach den AVB des WKO-Rahmenvertrages.4137 Die AVB des WKO-Rahmenvertrages stellen auf den ABHV-Standard ab, sodass sich die Auslandsdeckung auf Europa erstreckt.