vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7.1 Der Aufsichtsrat

Jaufer4. AuflMärz 2022

Bei der AG ist ein AR als Organ zwingend vorgesehen, unabhängig von der Höhe des Grundkapitals, der Anzahl der Arbeitnehmer oder dem Umsatz (§ 23 Abs 1 AktG). Der AR besteht aus mind drei natürlichen Personen. Die Satzung kann jedoch eine höhere Anzahl von bis zu 20 Personen festsetzen (§ 86 Abs 1 AktG). Aufsichtsratsmitglied kann gem § 86 Abs 2 AktG nicht sein, wer

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte