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6. Immobilientreuhänder (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

2614
Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Immobilientreuhänder richtet sich maßgeblich nach dem WKO-Rahmenvertrag.41364136Vgl Pkt 9.1.4.1 bzw Pkt 9.1.4.2.2 WKO-Rahmenvertrag erster Absatz. Für Immobilienmakler und Immobilienverwalter gibt es zudem andere Deckungsmöglichkeiten, zB über den Rahmenvertrag Allianz (VERAG). In Abänderung der AVBV-Ausschlusstatbestände wird der Versicherungsschutz diesfalls auf Europa im geografischen Sinn erstreckt (Pkt 4.1 Rahmenvertrag). Nicht versichert ist die Anwendung oder Nichtbeachtung außereuropäischen Rechts (Pkt 4.1.1 Rahmenvertrag), eine außerhalb Europas vorgenommene Tätigkeit sowie eine Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten (Pkt 4.1.2 Rahmenvertrag). Die AVB des WKO-Rahmenvertrags basieren auf den AHVB. Der WKO-Rahmenvertrag normiert die Auslandsdeckung im Wege Besonderer Bedingungen analog dem ABHV-Standard. Gedeckt sind insofern Verstöße, Schadensereignisse, sofern sie in Europa (im geografischen Sinne inkl Randstaaten) gesetzt werden, eintreten bzw Inanspruchnahmen in Europa (im geografischen Sinne inkl Randstaaten) erfolgen. Dieser Versicherungsschutz gilt „in diesem Rahmen“ für „österreichisches Recht“ sowie für das Recht der „jeweiligen europäischen Staaten“.

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