Ein Konzern erstellt seinen ersten IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember X7.
a) Welcher Tag gilt als Übergangsstichtag und für welchen Zeitraum sind die Vereinfachungen nach IFRS 1 anwendbar?
Lösung: Der Übergangsstichtag ist der Beginn der im Abschluss des Jahres X7 darzustellenden Vorperiode, also der 1. Januar X6. Ab dem 1. Januar X6 (IFRS-Eröffnungsbilanz) ist uneingeschränkt IFRS-konform zu bilanzieren (IFRS 1.6). Die Vereinfachungen nach IFRS 1 sind nur für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar X6 anwendbar, nicht aber für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar X6 und dem 31. Dezember X7.