Im Anhang des ersten IFRS-Abschlusses ist grundsätzlich zu beschreiben, wie sich der Übergang auf IFRS auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Cashflows auswirkt (IFRS 1.23). Dazu ist insbesondere eine Überleitungsrechnung des Eigenkapitals nach den alten Standards auf das Eigenkapital nach IFRS erforderlich. Das Eigenkapital wird zu folgenden Stichtagen übergeleitet:
zum Übergangsstichtag (IFRS 1.24(a)(i));