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6. Der Sachverständigenbeweis

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

6.1. Vorbemerkungen

Der gerichtlich bestellte Sachverständige liefert aufgrund seiner Sachkunde Erfahrungssätze und zieht daraus Schlüsse oder stellt mit deren Hilfe Tatsachen fest.

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