Die Anhangangaben gemäß IFRS 13 erläutern die Ermittlung und die Qualität der in der Bilanz erfassten Fair Values und ergänzen spezifische Angaben zur Wertermittlung in anderen Standards.
Ausgewählte Anhangangaben beziehen sich auf jene Vermögenswerte und Schulden, die nicht zum Fair Value bewertet wurden und deren Fair Value nur im Anhang anzugeben ist (.97). Angesichts des Umfangs der Angabepflichten werden nachfolgend nur Einzelbereiche behandelt.