Für viele Vereine spielen sogenannte „EU-Prüfungen“ eine wesentliche Rolle. Die Vorgaben entsprechen dem jeweiligen Rahmenprogramm. In den meisten Fällen sind Wirtschaftsprüfer erforderlich.
Innerstaatliche Subventionen unterliegen individuellen Vorgaben; häufig sind hier keine Wirtschaftsprüfer erforderlich. Subventionen werden beispielsweise vom Kontrollamt der Stadt Wien oder vom Fonds Soziales Wien geprüft.