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6.11 Generelles zu GPLA- und Finanzamtsprüfungen

Lummerstorfer6. AuflOktober 2019

Wenn möglich, empfiehlt es sich, diese nicht in den eigenen Räumlichkeiten, sondern in den Räumlichkeiten eines betreuenden Steuerberaters durchführen zu lassen; einerseits gewinnt man üblicherweise dadurch Zeit (da der Steuerberater leichter sagen kann, dass er die entsprechenden Details nicht weiß und daher Rücksprache halten muss) und andererseits können diese durch den Steuerberater begleitend betreut und beobachtet werden.

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