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5. Jahresabschluss und Lagebericht

Fritz1. AuflMai 2020

5.1. Aufstellung durch die Geschäftsführung

Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, G+V-Rechnung und Anhang) sowie allfälligen Lageberichts durch sämtliche Geschäftsführer (Kardinalpflicht!) innerhalb von fünf Monaten nach Bilanzstichtag (§ 222 Abs 1 UGB)

Der Gesellschaftsvertrag kann eine kürzere Frist vorsehen.

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