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5. Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

Grünberger22. AuflOktober 2024

5.1. Überblick

IFRS 9 ist auf jene Eigenkapitalinstrumente (Aktien, GmbH-Anteile etc.) anzuwenden, die nicht unter IFRS 10 und 11 fallen, also weder maßgeblichen Einfluss noch Kontrolle vermitteln. Folglich gilt IFRS 9 für stimmrechtsloses Eigenkapital (z.B. Genussrechte) sowie Anteile von normalerweise weniger als 20 % am stimmberechtigten Eigenkapital.

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