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5.2. Schmutzzulage

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Die vom BMF geplante Festlegung von konkreten Beträgen (Schätzwerten) für die steuerliche Angemessenheit von Schmutzzulagen ist nicht erfolgt.

Vorgesehen waren im Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2024 folgende Monatsschätzwerte (mit 25 % Toleranz der Gesamtzulage nach oben hin):

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Sachmehraufwand für Reinigung der Arbeitskleidung € 5,00

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