Die vom BMF geplante Festlegung von konkreten Beträgen (Schätzwerten) für die steuerliche Angemessenheit von Schmutzzulagen ist nicht erfolgt.
Vorgesehen waren im Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2024 folgende Monatsschätzwerte (mit 25 % Toleranz der Gesamtzulage nach oben hin): Seite 28