Der abgabenfreie Zuschuss für Kinderbetreuungskosten (§ 3 Abs 1 Z 13 lit b EStG bzw § 49 Abs 3 Z 11 lit d ASVG), der per 01.01.2024 in einigen Punkten erweitert worden ist (bezüglich Höhe, Kindesalter und Möglichkeit eines Geldzuschusses), wird nun in den Lohnsteuerrichtlinien erstmals ausführlich behandelt.
In den durch den LStR-Wartungserlass 2024 neu eingefügten Randzahlen 77i bis 77m wird unter anderem näher ausgeführt,