Arbeitsvertrag
Synallagma
Grundsätzlich begründet der Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis (vgl aber 5.2.8). Als privatrechtliches Rechtsgeschäft basiert er auf der Übereinstimmung des erklärten Willens der beiden Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)41. Er ist zweiseitig verbindlich (synallagmatisch), weil für jeden Vertragspartner Berechtigungen und Verpflichtungen entstehen. Arbeitsverträge sind generell von jeglichen Gebühren befreit.