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5.2. Abschluss des Arbeitsvertrags

Löschnigg14. AuflJuli 2024

Arbeitsvertrag

Synallagma

5/038
Grundsätzlich begründet der Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis (vgl aber 5.2.8). Als privatrechtliches Rechtsgeschäft basiert er auf der Übereinstimmung des erklärten Willens der beiden Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)4141 Reissner, Personalien der Parteien, in Reissner/Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln2 (2019), 51.. Er ist zweiseitig verbindlich (synallagmatisch), weil für jeden Vertragspartner Berechtigungen und Verpflichtungen entstehen. Arbeitsverträge sind generell von jeglichen Gebühren befreit.

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