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5.3. Besondere Arten von Arbeitsverträgen

Löschnigg14. AuflJuli 2024

5.3.1. Arbeitsverträge mit Zeitbestimmung

Arbeitsverhältnis

Arbeitsvertrag

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In der Regel werden Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags kann aber auch eine zeitliche Begrenzung desselben festgelegt werden109109Allg dazu Singer, Befristete Arbeitsverhältnisse in Österreich und im EU-Bereich (1997).. Aus aktueller Sicht werden vor allem mit Frauen und Berufseinsteigern auch vermehrt Arbeitsverträge mit zeitlicher Begrenzung abgeschlossen (s etwa Erwägungsgründe der RL 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge; hiezu auch 2.8.4.11.3). Normen bezüglich befristeter Arbeitsverhältnisse finden sich in zahlreichen Gesetzen (vgl § 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG, § 18 Abs 1 HausbG, § 13 Abs 1 HGHAG, § 24 Abs 2 u 3 TAG, § 4 Abs 3 u 4, § 4a sowie § 30 VBG, § 16 Abs 1 GAngG, § 106 Abs 1 LAG, § 11 Abs 2 AÜG, § 10a MSchG).

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