5.3.1. Arbeitsverträge mit Zeitbestimmung
Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertrag
In der Regel werden Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags kann aber auch eine zeitliche Begrenzung desselben festgelegt werden109. Aus aktueller Sicht werden vor allem mit Frauen und Berufseinsteigern auch vermehrt Arbeitsverträge mit zeitlicher Begrenzung abgeschlossen (s etwa Erwägungsgründe der RL 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge; hiezu auch 2.8.4.11.3). Normen bezüglich befristeter Arbeitsverhältnisse finden sich in zahlreichen Gesetzen (vgl § 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG, § 18 Abs 1 HausbG, § 13 Abs 1 HGHAG, § 24 Abs 2 u 3 TAG, § 4 Abs 3 u 4, § 4a sowie § 30 VBG, § 16 Abs 1 GAngG, § 106 Abs 1 LAG, § 11 Abs 2 AÜG, § 10a MSchG).