Die Schadenseintrittsklausel ist ein Sondergut der ABHV. Sie findet tw aber auch in anderen AVB zur Berufshaftpflichtversicherung Anwendung.40574057So etwa in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Z 6.1 (örtlicher Geltungsbereich) zu Abschn II – Haftpflichtversicherung des Großschaden-Kammervertrages der KSW. Da viele Excedenten-VR in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihren Versicherungsschutz nach Maßgabe der Bedingungen des Großschaden-Kammervertrages der KSW (dh following-form zur Deckung des KSW-Kammervertrages) gewähren, gilt diese Klausel auch dort.