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4. Schadenseintrittsklausel (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

Auslandsrisiken

2531
Die Schadenseintrittsklausel ist ein Sondergut der ABHV. Sie findet tw aber auch in anderen AVB zur Berufshaftpflichtversicherung Anwendung.40574057So etwa in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Z 6.1 (örtlicher Geltungsbereich) zu Abschn II – Haftpflichtversicherung des Großschaden-Kammervertrages der KSW. Da viele Excedenten-VR in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihren Versicherungsschutz nach Maßgabe der Bedingungen des Großschaden-Kammervertrages der KSW (dh following-form zur Deckung des KSW-Kammervertrages) gewähren, gilt diese Klausel auch dort.

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