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4. Das Beschwerdeverfahren

Galla1. AuflMai 2021

Mit dem Beschwerdeverfahren nach § 7 KoPl-G werde laut den Erläuterungen243243ErläutRV 463 BlgNR 27. GP 11. ein noch außerhalb eines behördlichen Aufsichtsverfahrens stehendes Instrument zur Prüfung von Beschwerden über die angebliche Unzulänglichkeit der vom Gesetz verlangten Meldefunktionen oder des plattforminternen Überprüfungssystems bereitgestellt. Zweck des Verfahrens sei es, noch ohne Einschaltung der staatlichen „Hoheitsgewalt“, zwischen den Beschwerdegegnern zu vermitteln und zufriedenstellende Lösungen zu entwickeln. So könnte etwa an Lösungsvorschläge zur Raschheit des Verfahrens beim Plattformanbieter ebenso gedacht werden wie an Anleitungen zu Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit oder über den Detaillierungsgrad von Informationen über den Inhalt von Entscheidungen des Diensteanbieters zur Einstufung und zum Umgang mit einem konkreten Inhalt.

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