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4.1. Gerichtliche Aufkündigung11Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, können vom Vermieter nur gerichtlich aufgekündigt werden. (Fidi/Unger)

Fidi/Unger1. AuflJuni 2021

An das

 

Bezirksgericht [...]22Gemäß § 83 JN ist jenes Bezirksgericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel das Bestandobjekt gelegen ist.

 

Kündigende Partei:

[Vor- und Zuname]
[Anschrift]

Gekündigte Partei:

[Vor- und Zuname]
[Anschrift]

wegen:

Räumung [Angabe des Streitwertes]33Die Bemessungsgrundlage der Rechtsanwaltskosten ist nach § 10 Z. 2 RATG zu bestimmen. Die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren beträgt im Räumungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 GGG EUR 750,00.

G E R I C H T L I C H E   A U F K Ü N D I G U N G

2-fach

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