Bezirksgericht [...]22Gemäß § 83 JN ist jenes Bezirksgericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel das Bestandobjekt gelegen ist.
Kündigende Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
Gekündigte Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
wegen:
Räumung [Angabe des Streitwertes]33Die Bemessungsgrundlage der Rechtsanwaltskosten ist nach § 10 Z. 2 RATG zu bestimmen. Die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren beträgt im Räumungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 GGG EUR 750,00.
An das
Bezirksgericht [...]22Gemäß § 83 JN ist jenes Bezirksgericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel das Bestandobjekt gelegen ist.
Kündigende Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
Gekündigte Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
wegen:
Räumung [Angabe des Streitwertes]33Die Bemessungsgrundlage der Rechtsanwaltskosten ist nach § 10 Z. 2 RATG zu bestimmen. Die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren beträgt im Räumungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 GGG EUR 750,00.