Bezirksgericht [...]11Gemäß § 83 JN ist jenes Bezirksgericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel das Bestandobjekt gelegen ist.
Klagende Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
Beklagte Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
wegen:
Räumung [Angabe des Streitwertes]22Die Bemessungsgrundlageder Rechtsanwaltskosten setzt sich zusammen aus jener für das Räumungsbegehren gemäß § 10 Z. 2 RATG sowie des eingeklagten Mietzinsbetrages. Die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren beträgt im Räumungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 GGG EUR 750,00 zuzüglich des eingeklagten Mietzinsbetrages.
Mietzins [Angabe des Streitwertes]
An das
Bezirksgericht [...]11Gemäß § 83 JN ist jenes Bezirksgericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel das Bestandobjekt gelegen ist.
Klagende Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
Beklagte Partei:
[Vor- und Zuname] [Anschrift]
wegen:
Räumung [Angabe des Streitwertes]22Die Bemessungsgrundlageder Rechtsanwaltskosten setzt sich zusammen aus jener für das Räumungsbegehren gemäß § 10 Z. 2 RATG sowie des eingeklagten Mietzinsbetrages. Die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren beträgt im Räumungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 GGG EUR 750,00 zuzüglich des eingeklagten Mietzinsbetrages.