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3. Haftungsverhältnisse

Bollenberger6. AuflSeptember 2017

Die seit dem 14. Jahrhundert bezeugte rechtliche Bedeutung „bürgen“ hat „haften“ wohl in Anlehnung an das Substantiv „Haft“ entwickelt. Ableitung: Haftung (mittelhochdeutsch haftunge, „Verhaftung; Beschlagnahme; Bürgschaft“). Präfixbildung: verhaften (17. Jahrhundert; für älteres Mittelhochdeutsch verheften „festmachen; verbinden; verpflichten; in Haft nehmen“…) (Aus dem Duden, Das Herkunftswörterbuch).

Wer wird bei welcher Rechtskonstruktion nun „in Haft genommen“?

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