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3. Aufsichtsrat

Fritz1. AuflMai 2020

3.1. Grundlagen

Aufsichtsratspflicht (§ 29 Abs 1)

Stammkapital höher als € 70.000,– und mehr als 50 GesellschafterDurchschnittliche Anzahl von mehr als 300 Arbeitnehmern pa (außer die Konzernmutter ist eine AR-pflichtige Kapitalgesellschaft)

Seite 87

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