Die Kosten des Factoring setzen sich aus einer Gebühr auf den Umsatz, die vom Umsatzvolumen, der Anzahl der Rechnungen und der Debitoren sowie der Bonität der Abnehmer abhängt, wobei in der Regel zwischen 0,1 % und 1,5 % des Bruttoumsatzes verrechnet werden, Zinsen für die Bevorschussung und sonstigen Gebühren zusammen. Die Umsatzgebühr deckt die Übernahme des Delcredererisikos (s Kap 3.6.1 bzw 3.7.3), die Inkassokosten sowie die Gewinntangente des Factors ab, die Zinsen werden für den Zeitraum der Bevorschussung (vom Ankauf der Forderung bis zur Zahlung durch den Debitor) berechnet.