Wenn ein Geschäftsfall stattfindet, ist nicht immer sichergestellt, dass er Aufnahme in die Aufzeichnungen findet (Primärrisiko). Vor allem in Kleinst- und Familienbetrieben ist dieses Risikofeld besonders ausgeprägt. Wenn hingegen in mittelgroßen Betrieben ein System im Einsatz ist, das sicherstellt, dass alle Geschäftsfälle in die Aufzeichnungen<i>Huber</i>, Registrierkassen und Kassensysteme im Steuerrecht (2012), Seite 33 Seite 33
aufgenommen werden (etwa wegen der Personalkontrolle), besteht dennoch die Gefahr, dass nach der Tagesabrechnung bestimmte Entitäten wieder entfernt werden (Sekundärrisiko). Zuletzt existiert noch das Prüfrisiko (Tertiärrisiko), dass zwar die Primär- und Subsidiärerfassung lückenlos erfolgt, aber diese Daten und Beträge nicht vollständig in die Besteuerungsgrundlagen aufgenommen werden. Mit den Maßnahmen der Betriebsprüfung (Prüfsoftware IDEA oder ACL) ist es möglich, das Prüfrisiko (Tertiärrisiko) von der Primärerfassung zur subsidiären Erfassung abzudecken. Die Datenmanipulation (zumindest die Möglichkeit dazu) ist uU durch EDV-Spezialprüfer aufzudecken, die tatsächlichen quantitativen Ausmaße aber kaum; dazu bedarf es Maßnahmen der Erhebung der wahren Verhältnisse durch raschen und unmittelbaren Datenzugriff (Fahndungen). Die Frage der vollständigen Erfassung der Geschäftsfälle in den Primäraufzeichnungen ist nur durch unmittelbare und persönliche Kontrollmaßnahmen in der Gegenwart (Present Observation) zu klären.