Verordnungen sind generelle Rechtsnormen, die von Verwaltungsbehörden erlassen werden und die Rechtsverbindlichkeit im Außenverhältnis entfalten. Die Berechtigung zur Aufstellung von Verordnungen entspringt aus § 18 B-VG oder aus Spezialermächtigungen im allgemeinen oder besonderen Steuerrecht. Auch Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Der Verordnungsgeber darf dabei den Rahmen der gesetzlichen Verordnungsermächtigung nicht überschreiten.