2.1. Im EU/EW-Raum
Leistungsrechtliche Aspekte
Werden Beiträge zur Pensionsversicherung in einem EU/EWR-Mitgliedstaat geleistet, so werden die Versicherungszeiten in allen Mitgliedstaaten für die Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zusammengerechnet.Beispiel:
Sind in Österreich dafür 180 Beitragsmonate nötig, besteht ein Pensionsanspruch, wenn in Österreich 7 und in Deutschland 8 Beitragsjahre vorliegen.