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2. Maßgeblichkeit der Beteiligung

Fritz1. AuflMai 2020

i. Fremdgeschäftsführer

Nach der Rechtsprechung des EuGH immer als Dienstnehmer zu qualifizieren.

OGH: Dienstnehmereigenschaft ist von der vertraglichen Ausgestaltung sowie der Beteiligungsquote abhängig.

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