Im Rahmen der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In seltenen Fällen ist auch der Ansatz mit dem Fair Value möglich.
Im Rahmen der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In seltenen Fällen ist auch der Ansatz mit dem Fair Value möglich.