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2. Änderung eines Flächenwidmungsplanes

Kind1. AuflMärz 2008

Der VfGH erkennt keine Gesetzwidrigkeit der Widmungsänderung von „Grünland/ländliches Gebiet“ in „Grünland/Schutzzone Wald- und Wiesengürtel, landwirtschaftliche Nutzung“ in einem Wiener Plandokument.

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