Auch Österreich hat sich dem internationalen Druck gebeugt und Bestimmungen gegen die Geldwäscherei erstmalig im Oktober 1994 eingeführt. Mit 1. 10. 1994 wurde erstmals die Geldwäscherei in Österreich unter Strafe gestellt.
Mit 1. 1. 1995 trat das Bankwesengesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt erstmals die Meldepflichten für Kredit- und Finanzinstitute an die Geldwäschemeldestelle (A-FIU).