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2.3. Leistungsaustausch bei Arbeitnehmern

Berger3. AuflMärz 2025

32. Beispiel:

Ein Hotel stellt seinen Arbeitnehmern unentgeltlich einfache Schlafräume zur Verfügung und fährt sie an freien Tagen zwecks Heimfahrt kostenlos zum Bahnhof.

Lösung:

Es besteht gegenständlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Dienstleistungen und den Sachzuwendungen (EuGH C-258/95 , Fillibeck). Die Zuwendungen erfolgen hauptsächlich im Interesse des Arbeitgebers und dienen nicht primär der Deckung privater Bedürfnisse der Arbeitnehmer.3535Gem § 1 UStG (UStR Rz 70); VwGH 23. 2. 2010, 2007/15/0073 (UStR Rz 69). Anders wäre der Fall bei angestellten Schilehrern zu beurteilen.3636Siehe VwGH, 23. 1. 2013, 2010/15/0051.

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