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2.3. Fahrtkostenersatzverordnung

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Die neue Fahrtkostenersatzverordnung (BGBl. II Nr. 288/2024 vom 24.10.2024) sieht ab 01.01.2025 die Möglichkeit vor, dass der/die Arbeitgeber/in dem/der Arbeitnehmer/in die Fahrtkosten für eine Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG) nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises ersetzen kann, sondern alternativ auch durch

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