Durch eine Novelle zur Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 290/2024 vom 24.10.2024) kommt es ab 01.01.2025 zu einer Erleichterung der abgabenrechtlichen Begünstigung bei kleinen arbeitsplatznahen Dienstwohnungen (ohne Lebensmittelpunkt):
Der Grenzwert für die Sachbezugsfreiheit wird von 30 m2 auf 35 m2 erhöht.