Die neue Kilometergeldverordnung (BGBl. II Nr. 289/2024) gilt nicht für die Personalverrechnung, sondern bezieht sich nur auf die Geltendmachung von Werbungskosten (im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bzw Betriebsausgaben (für Selbständige).
Die neue Kilometergeldverordnung (BGBl. II Nr. 289/2024) gilt nicht für die Personalverrechnung, sondern bezieht sich nur auf die Geltendmachung von Werbungskosten (im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bzw Betriebsausgaben (für Selbständige).