Mit Wirkung ab 01.01.2025 sind neben der zusätzlichen Aufwertung der ESt-Tarifstufen (siehe dazu bereits die Hinweise bei der Übersicht über die steuerlichen Werte 2025) einige weitere Verbesserungen für die Steuerzahler/innen im Zusammenhang mit den steuerfreien Aufwandsentschädigungen in Kraft getreten.