Lässt man die aktuelle einschlägige deutschsprachige Literatur Revue passieren, ist klar erkennbar, dass mittlerweile Einigkeit darüber gegeben ist, dass der Unternehmenswert vom Zweck der Unternehmensbewertung abhängt.
Ferner ist es unbestritten, dass der jeweilige Anlass einer Unternehmensbewertung den Zweck derselben beeinflusst bzw. bestimmt.