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1. Grundlagen

Fritz1. AuflMai 2020

Die subsidiäre Haftung für Abgabenverbindlichkeiten (§ 9 BAO) sowie für SV-Beiträge (§ 67 Abs 1 ASVG) sind die mit Abstand materiell wichtigsten Haftungstatbestände zulasten von GmbH-Geschäftsführern.

Persönliche und unbeschränkte Haftung sowie leichte behördliche Durchsetzbarkeit infolge Bescheiderlassung

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