Trägerin des unternehmerischen und wirtschaftlichen Risikos ist die Gesellschaft. Unter diesem Aspekt könnte die Auffassung vertreten werden, dass die Geschäftsführer persönlich von der Gesellschaftskrise nicht oder nur am Rande betroffen sind. Es ist zwar zutreffend, dass sich nicht die Geschäftsführer „in einer Krise“ befinden, allerdings schulden die Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft situationsbedingt erhöhte Sorgfaltspflichten, deren Nichterfüllung streng sanktioniert wird und vielfach mit persönlichen Haftungen der Geschäftsführer verbunden ist. Seite 168