vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Anwendungsbereich des AuslBG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

2
Auch wenn in § 2 Abs 1 AuslBG Ausländer als Personen definiert werden, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, gelten die rigiden Bestimmungen dieses Gesetzes nicht für alle Nicht-Österreicher gleichermaßen. Zum einen werden in § 1 Abs 2 AuslBG und in § 1 Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) zahlreiche Personengruppen vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen, zum anderen ergibt sich eine Einschränkung über die Definition der Beschäftigung in § 2 Abs 2 AuslBG. In diesem Fall kann der Ausländer - wie jeder Inländer - ohne zusätzliche Genehmigung bzw Bewilligung in Österreich beschäftigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!