vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Allgemeines (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Versicherte Person

Versicherung für fremde Rechnung

1860
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt (wie jede andere Haftpflichtversicherung auch) nicht nur die Haftpflichtinteressen des VN, sondern auch fremde Haftpflichtinteressen der mitversicherten Personen (vgl oben Rz 1633). Da die mehreren Haftpflichtinteressen in einem Versicherungsvertrag versichert sind, stellen sich Fragen nach dem Rechtsverhältnis zwischen VN und den jeweils (mit-)versicherten Personen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte