vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Allgemeines (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

1848
In der Berufshaftpflichtversicherung gibt es nicht mitversicherte Personen. Sie werden (hier) als Nichtversicherte bezeichnet. „Nicht mitversichert“ bedeutet, dass die „persönliche Haftpflicht“ dieser Personen nicht mitversichert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte