Wilhelmer in Wilhelmer (Hrsg), Berufshaftpflichtversicherung (2022) 1. Allgemeines Rz 18481848
In der Berufshaftpflichtversicherung gibt es nicht mitversicherte Personen. Sie werden (hier) als Nichtversicherte bezeichnet. „Nicht mitversichert“ bedeutet, dass die „persönliche Haftpflicht“ dieser Personen nicht mitversichert ist.