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1. Allgemeines

Grünberger22. AuflOktober 2024

Der erste IFRS-Abschluss, den ein Unternehmen aufstellt, enthält gemäß IFRS 1 grundsätzlich (IFRS 1.21 i.V.m. IFRS 18):

eine Bilanz zum Abschlussstichtag, zum Ende der zu Vergleichszwecken dargestellten Vorperiode und zu Beginn der Vorperiode („IFRS-Eröffnungsbilanz“);eine Erfolgsrechnung für die aktuelle Periode und für die Vorperiode;

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