vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.5 Abschreibungen von Sachanlagen

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

1.5.1 Formen der Abschreibung

Grundsätzlich sind zwei Formen der Abschreibungen zu berücksichtigen:

Die planmäßige Abschreibung – Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage. Im Steuerrecht wird diese laufende Abschreibung als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet, die nur linear, also in gleichen Jahresbeträgen zulässig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!