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17 Freibetragsbescheid (§ 63 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

17 Freibetragsbescheid (§ 63 EStG)

17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides

Rz 1039 LStR
Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Der Freibetragsbescheid stellt lediglich eine vorläufige Maßnahme dar. Im Zuge der (Arbeitnehmer-)Veranlagung sind die tatsächlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen neuerlich geltend zu machen. Zusammen mit dem Freibetragsbescheid ergeht die Mitteilung für den Arbeitgeber. Diese Mitteilung enthält den vom Arbeitgeber zu berücksichtigenden Freibetrag. Hinsichtlich Expatriates siehe Rz 1038i.

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